Kriseninterventionsplätze

Menschen mit einer geistigen Behinderung können von einer akuten psychischen Krise betroffen sein. Neben der notwendigen psychiatrischen Behandlung sind diese Menschen auch auf eine enge sozialpädagogische Betreuung im Alltag angewiesen.

Krisenintervention

Das Wohnheim Sonnegarte (WHS) hat vor diesem Hintergrund 4 Kriseninterventionsplätze (KIP) geschaffen. Das Angebot der KIP hat zum Ziel, die nach SEG-anerkannten Einrichtungen in herausfordernden Betreuungssituationen von Menschen mit Doppeldiagnosen zu stärken, um so Aufenthalte in der Akutpsychiatrie möglichst zu verhindern bzw. so weit möglich zu reduzieren.

Das Wohnheim verfügt im Erdgeschoss über vier Kriseninterventionsplätze (KIP) auf einer Intensivwohngruppe. Dies ermöglicht eine sehr enge Betreuung und bei Bedarf eine 1:1 oder 2:1 Begleitung im Alltag.

Unter Krisenintervention verstehen wir eine professionelle und umfassende Betreuung von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die sich in einer psychischen Krise befinden. Diese Unterstützung kann bis zu drei Monate dauern:

  • 1:1 bis 2:1 Begleitung
  • Stabilisierung der Krise
  • Sicherheit vermitteln, Bedürfnisse erkennen
  • Strukturen und Strategien erkennen und gegebenenfalls anpassen
  • Prävention und Bewältigung von Konflikten im Wohngruppenalltag
  • Überprüfung und Optimierung der Medikation
  • Entwicklung neuer Bewältigungsstrategien und Anpassung der Strukturen
  • enge Zusammenarbeit mit der abgebenden Einrichtung: regelmässige Standortgespräche vor Ort mit den Bezugspersonen der Partnerinstitution mit dem Ziel, eine gute Rückkehr nach max. 3 Monaten zu gewährleisten
  • Wöchentliche Fallbesprechung zwischen dem WHS-Team, einem Psychiater und der Heilpädagogischen- Psychiatrischen Fachstelle (HPF) lups

Ausstattung der Kriseninterventionsplätze

Die Kriseninterventionszimmer sind speziell und angepasst eingerichtet. Die grossen, reizarm gestalteten Räume unterstützen die Betreuung und erleichtern die Begleitung. Die Zimmer sind hell, haben hohe Decken und sind mit eigenen Badezimmern ausgestattet. Weitere Massnahmen zur Reizminderung und Erhöhung der Sicherheit umfassen Schalldämmung, externe Steuerung von Strom und Wasser, Kontakttüren und eine gesicherte Loggia

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme auf einen Kriseninterventionsplatz (KIP) erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Vertretung, der bisherigen Einrichtung des Betreffenden und der DISG (Dienststelle für Individuelle Spezialitäten und Gesellschaft). Dabei werden Planung, Vorbereitung und Umsetzung gemeinsam abgestimmt. Für die Aufnahme gelten folgende grundlegende Bedingungen:

  • Vorliegen einer kognitiven Beeinträchtigung und eine akute psychische Krise
  • Mindestalter 18 Jahre, Anspruch auf SEG-Leistungen
  • Die interkantonale Kostenübernahme wird nach IVSE geregelt
  • Bei der Belegung, haben Menschen aus dem Kanton Luzern Vorrang
  • Rückkehr in die abgebende soziale Einrichtung nach max. 3 Monaten
  • kein Sucht- und Suizidverhalten

 

Kontakt

Wohnheim Sonnegarte
Schafmattstrasse 1
4915 St. Urban

Sekretariat E-Mail wohnheim@st-urban.ch , 058 856 55 61