Angehörige und gesetzliche Vertretungen

Eine kontinuierliche und tragfähige Zusammenarbeit zwischen den Wohngruppen und den Angehörigen und/oder der gesetzlichen Vertretung ist zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner unabdingbar.

Darum verpflichten sich die Heimleitung sowie die Gruppenleitungen, die Angehörigen bzw. die gesetzliche Vertretung ausreichend über die Alltagsgestaltung im Wohnheim Sonnegarte zu informieren.