Angehörige und gesetzliche Vertretungen
Eine kontinuierliche und tragfähige Zusammenarbeit zwischen den Wohngruppen und den Angehörigen und/oder der gesetzlichen Vertretung ist zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner unabdingbar.
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Darum verpflichten sich die Heimleitung sowie die Gruppenleitungen, die Angehörigen bzw. die gesetzliche Vertretung ausreichend über die Alltagsgestaltung im Wohnheim Sonnegarte zu informieren.